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Bank- & Kapitalmarktrecht

Hier vertrete ich Banken und Bankkunden.

Im Kreditsicherungsrecht, insbesondere bei der „Insolvenzfestigkeit“ der Sicherungsrechte, im Recht des Zahlungsverkehrs und in der Durchsetzung von Ansprüchen aus gewährten Krediten kann ich eine der namhaften großen deutschen Geschäftsbanken bei der Vertretung in anhängigen Prozessen zu meinen Auftraggebern rechnen. In den Fokus rückt für die Banken mehr und mehr mit der Verringerung von Gewinnaussichten beim Abschluss von Lebensversicherungen als Tilgungsersatz der Umfang der Beratungspflichten, insbesondere im Hinblick auf sich abzeichnende Deckungslücken. Bei zahlreichen Krediten erlangen Rechtsfragen des verbundenen Geschäfts mehr und mehr an Bedeutung.

Den privaten Bankkunden begleite ich bei der Rückführung gekündigter Kredite oder wenn die Kreditrückführung sonst kritisch wird.

Im Kapitalmarktrecht vertrete ich private Anleger beispielsweise in Fragen des Börsenrechts. Die Finanzmarktkrise hat vielen Anlegern vor Augen geführt, welches hohe Risiko bestimmte Finanzinstrumente wie hochriskante Wertpapiere oder Rohstoffanleihen in sich bergen können – bis zum Totalverlust des angelegten Kapitals. Oder: Der vermeintlich sichere Immobilienfonds wird plötzlich geschlossen – und liquidiert, statt wieder zu öffnen. Hier sind die Anleger nicht selten unzureichend über die Risiken aufgeklärt worden, weshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

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