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RechtsgebieteBaurecht

Hier betreue ich meine Mandanten sowohl auf zivilrechtlichem wie öffentlich-rechtlichem Gebiet. Im privaten Baurecht berate und vertrete ich sowohl öffentliche Auftraggeber (Stadt oder Gemeinde) und den privaten Bauherrn als auch beauftragte Bauunternehmer oder Architekten. Dies schließt die Konzeption von Bau- und Architektenverträgen bzw. deren Prüfung ebenso ein wie die Begleitung des Bauvorhabens bei Fragen zusätzlicher Vergütungsansprüche, Mängelgewährleistung, des geschuldeten Leistungsumfangs oder bei Behinderungen. Im VOB-Bauvertrag ist die Schlussrechnung und ihre Prüffähigkeit von entscheidender Bedeutung. Probleme bereitet auch die Vergütungsfrage, wenn der Bauvertrag vorzeitig gekündigt wird. Hier vertrete ich meine Mandanten selbstverständlich auch gerichtlich, sei es im Werklohn- oder Honorarprozess oder im Gewährleistungs- oder Schadensersatzprozess.

Im öffentlichen Baurecht hat für den Bauherr namentlich die Baugenehmigung entscheidende Bedeutung.

Hier begleite ich den Bauherr nicht nur vor der Baugenehmigungsbehörde, sondern unterstütze ihn auch, wenn beispielsweise die Mitwirkung des Nachbarn beispielsweise wegen der Bewilligung einer Abstandsflächenbaulast unerlässlich ist.

Umgekehrt unterstütze ich betroffene Grundstückseigentümer bei unberechtigten Bauvorhaben des Nachbarn, wenn nachbarschützende Normen verletzt werden. Bei komplexen Vorhaben unterstütze ich den Bauherr auch bei Einholung der immissionsschutzrechtlichen und sonstigen Genehmigungen.

0385 / 61 62 25

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