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RechtsgebieteVerkehrsrecht

Im Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten in allen Bereichen zur Verfügung. Dies erfordert gleichermaßen Kenntnis im Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sind Kenntnisse in medizinischer Hinsicht und technisches Verständnis für die Unfallanalyse unverzichtbar.

Bei Verkehrsunfällen übernehme ich die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche Unfallgeschädigter ebenso wie die Prozessvertretung von KFZ-Haftpflichtversicherern, die unberechtigte Ansprüche bei Personen- und Sachschäden abwehren müssen. Hier besteht zu einer führenden deutschen Versicherung eine langjährige Mandatsbeziehung. Eine weitere namhafte Versicherung ist jetzt ebenfalls regelmäßig dabei.

Eine Spezialität ist die Regulierung von Personenschäden bis hin zur Querschnittlähmung, die bei einem Unfall oft in einschneidender Weise das Leben des Geschädigten verändern können. Hier geht es neben der Bemessung eines als Kapital oder Rente zu zahlenden Schmerzensgeldes oft auch um den Haushaltsführungs-, Unterhalts- und Erwerbsschaden. Hier stehe ich auch den Hinterbliebenen eines Unfallopfers zur Verfügung.

Die Fahrerlaubnis ist von existentieller Bedeutung. Das gilt gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Meine Tätigkeit umfasst die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Beratung und Vertretung bei Führerscheinmaßnahmen vor der Ordnungsbehörde, im Strafverfahren und vor der Fahrerlaubnisbehörde (Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, MPU-Verfahren) einschließlich des neuen EU-Führerscheinrechts.

0385 / 61 62 25

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